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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GELTUNGSBEREICH
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Kamila Photography (nachfolgend Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.
2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden (in Form von E-Mail, Brief oder Telefonat) bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung des Fotografen durch den Kunden.
3) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.
LEISTUNGEN DES FOTOGRAFEN, RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
4) Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.
5) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf eine Hilfsperson seiner Wahl einsetzen (z.B. Assistenten)
6) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
7) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden im Auftrag gegeben werden, sind eigenständig und zu vergütende Leistungen.
8) Digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
9) Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.
10) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
11) Aufnahmesitzungen (nachfolgend Shootings genannt) welche nicht mindestens 24 Stunden vor dem Shooting abgesagt werden, werden zu 100% in Rechnung gestellt. Shootings welche 72 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden zu 50% belastet.
12) Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung der zu fotografierenden Personen zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen (z.B. bei Gruppenshootings).
NUTZUNGSRECHTE
13) Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
14) Bei vereinbarungswidriger Nutzung bzw. Weiterlizenzierung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Shootinghonorars zu bezahlen.
15) Der Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung in jeglicher Form (z.B. Webseite, Facebook, Flyer, Magazine etc.) nutzen und vorbehaltlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren. Falls der Kunde nicht damit einverstanden ist, muss es dies dem Fotografen vor dem Shooting schriftlich mitteilen.
16) Veränderungen des Bildmaterials durch digitales Composing zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
17) Bei Veröffentlichung von Bildmaterial ohne Wasserzeichen, hat der Kunde stets für eine gebührende Namensnennung des Fotografen mit der Signatur www.kamila-weniger.ch, Sorge zu tragen.
18) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.
HAFTUNG
19) Bei Tiershootings hat der Kunde für die Sicherheit und das Wohlergehen seines Tieres Sorge zu tragen. Der Fotograf lehnt jegliche Haftung für direkte, indirekte oder zufällige Verluste oder Schäden an Ausrüstung sowie Unfälle ab. Der Fotograf achtet bei der Wahl der Location darauf, dass Mensch und Tier bei der Auswahl der Location nicht in Gefahr zu bringen.
20) Bei Nichteinhaltung des Tierschutzes oder Ausüben von körperlicher oder psychischer Gewalt am Tier (wie z.B. Rupfen an der Leine, Schlagen oder Anbrüllen) behält sich der Fotograf vor, das Shooting sofort abzubrechen und dem Kunden die vollen Shootingkosten in Rechnung zu stellen. Das Wohl des Tieres steht an erster Stelle!!!
21) Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die Korrekte Betextung des Bildmaterials.
HONORAR
22) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist bar nach dem Shooting vor Ort zu bezahlen.
23) Bei Umfangreichen Produktionen (Fotobücher, Leinwönde etc.) hat der Fotograf Anspruch auf eine Vorauszahlung.
GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
24) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland.
Künten, September 2017
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